Wer kennt sie nicht, die Flaschen mit farbiger Flüssigkeit, die in den Regalen bei den Zahnpflegeprodukten stehen? Die Auswahl ist groß, die Versprechungen auch. Aber sind sie wirklich sinnvoll oder schaden sie gar?
Kosmetische Mundwässer fallen unter die "Verordnung für kosmetische Mittel", d.h. eine Wirksamkeit muss nicht nachgewiesen werden. Sie werden mit Wasser verdünnt angewendet und verleihen – ähnlich wie z.B. auch Kaugummi, durch Inhaltsstoffe wie Pfefferminze oder Menthol kurzfristig frischen Atem. Die Ursachen für den schlechten Atem werden dabei aber natürlich nicht bekämpft.
Mundspülungen hingegen werden unverdünnt angewendet, sollen Plaque lösen und schädliche Keime abtöten. Auch hier gibt es Varianten:
lockern Zahnbelag auf, der sich dann leichter entfernen lässt und enthalten oft auch kariesreduzierende Zusatzstoffe wie Zinnfluorid oder Aminfluorid. Ein nachweisbarer Effekt entsteht dabei erst ab 0,025 % Fluorid.
beruhigen durch Kräuter und andere Inhaltsstoffe gereizte Stellen des Zahnfleischs, beseitigen aber natürlich nicht die Ursachen für Zahnfleischentzündungen.
werden vom Zahnarzt verschrieben und enthalten medizinisch wirksame Inhaltsstoffe gegen Keime, wie z.B. Chlorhexidizin. Aufgrund von Nebenwirkungen, ist der Einsatz von medizinischen Mundspülungen nur zeitlich begrenzt ratsam.
sind für Kinder ab sechs Jahren gedacht, bzw. wenn diese zuverlässig ausspucken können (Fluorid-Überdosierung) und für alkoholkranke Erwachsene.
Da bei der Anwendung von Mundspülungen auch Bakterien abgetötet werden, die sich günstig auf die Mundflora auswirken, ist ein dauerhafter Gebrauch bei gesunden Zähnen nicht ratsam.
Sinnvoll ist der Einsatz hingegen:
Mundspülungen ersetzen weder das tägliche Zähneputzen noch die gründliche Reinigung der Zahnzwischenräume.
Unter bestimmten Umständen (siehe oben) kann jedoch eine zeitlich begrenzte Anwendung ratsam sein. In solchen Fällen beraten wir Sie gerne.
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